NEWS PLUS - Chronik/Niederösterreich

Bei Wiederholungswahl in Kematen/Ybbs gelten “eingefrorene Rechte”

In seiner Wahlaufhebung bestimmt der Verfassungsgerichtshof, dass nur die berechtigten Wähler und die Kandidaten der ersten Wahl teilnehmen dürfen. Neue Listen, etwa von FPÖ oder den Grünen, wären nicht zulässig.

Related posts

Ostumfahrung: Protestzug als Appetizer vor dem Falco-Konzert

AUSZTRAJOB NEWS

Stefan Babinsky am Podest: Späte Genugtuung für einen Unterschätzten

AUSZTRAJOB NEWS

Neuer Rapid-Trainer: Mit welchen Ideen Thorup im Hearing überzeugte

AUSZTRAJOB NEWS
DMCA.com Protection Status