Neue Regelung beim Zuverdienst für Arbeitslose: Langzeitarbeitslose dürfen in Zukunft für maximal sechs Monate einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Ältere Langzeitarbeitslose sollen von dieser Einschränkung ausgenommen sein. Weitere Details will die Regierung in den kommenden Wochen klären.
